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Billig, flexibel und beengend: Die Teilzeitfalle schnappt zu

Zum ersten Mal seit über 20 Jahren ist die Teilzeitquote im dritten Quartal 2017 nicht angestiegen. Trotzdem: Österreich hat mit 28,6% den zweithöchsten Anteil an Teilzeitjobs in der EU. Noch in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts als große Chance für Frauen gepriesen, zeigen sich nun, bei einem Anteil von fast 50% teilzeitbeschäftigten Frauen, immer deutlicher die Schattenseiten: Die Stundenlöhne sind niedriger, als in Vollzeitjobs, die Beschäftigten werden in der Betriebspraxis, aber auch per Gesetz diskriminiert… und sie schauen bis ins Alter bei der sozialen Absicherung mit niedrigen Pensionen durch die Finger.

Die Teilzeitfalle ist aber weder zwangsläufig noch „gottgewollt“ oder „vom Himmel gefallen“ und schon gar nicht von Frauen gewollt. Sie ist Folge politischer (Fehl-)Entscheidungen.

Kurze Geschichte: Teilzeit in Österreich

Teilzeitjobs haben eine erstaunliche Geschichte: Bis Mitte der 1970er hat es sie kaum gegeben. Vollzeiterwerbstätigkeit war die Norm und Frauenerwerbstätigkeit erschien vielfach als entwertendes Stigma einer Bevölkerungsschicht, in der Menschen existenziell darauf angewiesen waren, dass Frauen arbeiten gehen (und zwar die Arbeiterfamilien). Erst mit Beginn der Kreisky-Ära und der Debatte um die Familienrechtsreform 1974 – bis dahin bedurften Frauen zumindest formal der Erlaubnis des Ehemanns, um einen Job anzunehmen – stieg die Zahl der Frauen im Berufsleben signifikant an. Dabei veränderten sich sowohl Tätigkeiten als auch Beschäftigungsformen von Frauen. Und damit auch das Bild von erwerbstätigen Frauen. Arbeiteten Frauen bis Mitte der 1970er oft selbständig oder als „Mithelfende“ in gewerblichen oder bäuerlichen Betrieben sowie als ArbeitnehmerInnen in der Produktion, so gingen

Datenquelle: Sozialministerium, Sektion Arbeitsmarktpolitik

gut ausgebildete Frauen aus der Mittelschicht zunehmend in Dienstleistungsberufe. Und in Teilzeitjobs.

Der Unterschied in der Bezahlung von Männern und Frauen erhielt damit eine neue Dimension (zu unterschiedlichen Dimensionen und Berechnungen des Gender-Pay-Gap siehe Teil I dieser Artikelserie: Alles andere als Zahlenspielerei).

Daten: Statistik Austria

Die Entscheidung für Teilzeitjobs war dabei weniger dem Jobangebot geschuldet, als vielmehr gesellschaftlichem Druck, keine „Rabenmutter“ zu sein und die Kinder „nicht im Stich zu lassen“. Noch zu Beginn der 1990er gab es seitens der Politik Appelle, die Wirtschaft möge doch zusätzliche Teilzeitjobs schaffen, um mehr Frauen neben “ihren familiären Verpflichtungen“ eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die Vorstellung, weibliche Erwerbstätigkeit könne auch Vollzeit erfolgen, war irgendwie außerhalb der österreichischen Denkwelt. Im Jänner 1997 etwa wurde – das hier nur zur Illustration der Stimmung in Österreich – die damalige Frauenministerin Helga Konrad nach nur sechs Wochen einer Kampagne, die Halbe-Halbe bei der Hausarbeit forderte, abgelöst. Seit Ende der 1990er stieg die Zahl der erwerbstätigen Frauen stark an. Neu geschaffene Jobs für Frauen waren fast alle Teilzeitjobs. Der Anteil an Frauen in Teilzeitjobs verdoppelte sich von 1995 bis 2016.

Waren Teilzeitjobs seit Mitte der 1990er als Schritt zur Verbesserung von Familie und Beruf gefeiert und ihr „Beitrag“ zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote geradezu frenetisch bejubelt worden, sind inzwischen auch die Kehrseiten des Teilzeitbooms deutlich sichtbar geworden: Teilzeitbeschäftigte erhalten nicht nur deutlich niedrigere Stundenlöhne als Vollzeitbeschäftigte, sie sind auch sozialrechtlich schlechter geschützt. Dieser Wandel lässt sich auch bei den Forderungen des ersten zum zweiten Frauenvolksbegehren ablesen. Das erste verlangte gleichgestellte Teilzeitjobs für Frauen, das zweite zielt auf eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung für alle ab.

Niedrigere Stundenlöhne als in Vollzeitjobs

Für ihre durchschnittlich 18,3 tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden pro Woche (im Vergleich zu 35,8 Wochenstunden der Vollzeitbeschäftigten) erhielten Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2014 nicht etwa die ihrem Stundenanteil am Vollzeitlohn (von 2.540 Euro) entsprechenden 1.291 Euro pro Monat, sondern nur 1.100 Euro. Das sind um 15% weniger, als – bei gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit – zu erwarten wäre. Und auf Stundenlöhne heruntergebrochen sind es sogar fast 22%, um die Teilzeitbeschäftigte schlechter bezahlt werden, als Menschen in Vollzeitjobs.

Daten: Statistik Austria, Bruttostundenverdienste der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten 2014

Soziale Folgen

Das geringere Einkommen von Teilzeit-Beschäftigten wirkt sich auf die Höhe des Krankengeldes oder des Rehabilitationsgeldes nach Unfällen oder schwerer Erkrankung aus. Eine Teilzeitbeschäftigte mit einem mittleren Einkommen erhält mit 645 Euro ein Arbeitslosengeld, von dem ein Mensch in Österreich nicht selbständig leben kann. Die ständige Armutsgefährdung von Teilzeitbeschäftigten schleppt sich bis ins Alter mit: Die Pension von Teilzeitbeschäftigten mit mittlerem Einkommen wird nur 701 Euro betragen, während Vollzeitbeschäftigte mit 1.620 Euro brutto im Monat rechnen können. Aber auch ohne unmittelbare Armutsgefährdung bedeutet Teilzeit Abhängigkeit von PartnerInnen. Und das ist entwürdigend.

Weniger Gehalt trotz (gleich) guter Ausbildung

Der Unterschied bei den Stundenlöhnen von Teil- und Vollzeitbeschäftigten setzt sich aus zahlreichen Komponenten zusammen. So lässt eine vertiefte Untersuchung von Teilzeitlöhnen und Bildungsniveaus den Schluss zu, dass in Österreich vor allem betrieblich und gesellschaftlich schlechter bewertete Tätigkeiten in Teilzeit und Jobs mit höher bewertetem Profil selten in Teilzeit vergeben werden. Mit schlechterer Ausbildung der Teilzeitbeschäftigten sind die Lohnunterschiede nämlich nicht zu erklären: Zwar ist der Anteil von Menschen mit Pflichtschulabschluss als höchstem Bildungsabschluss bei Teilzeitbeschäftigten geringfügig höher als bei Vollzeitbeschäftigten, aber bei der Gruppe der MaturantInnen und Menschen mit Lehrabschluss ist er gleich und bei AkademikerInnen in Teilzeit liegt er nur wenig unter jenem bei Vollzeitbeschäftigten. Frauen mit Matura und/oder Lehrabschluss sind in Österreich sogar häufiger in Teilzeitjobs beschäftigt, als in Vollzeitjobs.

Daten: Eurostat

Dass es sich bei der Ungleichbehandlung hinsichtlich der Lohnhöhen tatsächlich um eine Diskriminierung handelt, haben Vertreter der Sozialabteilung der WKO immer wieder unfreiwillig eingeräumt: Sie verweisen gerne auf die geringere Belastung von niedrigeren Teilzeitlöhnen durch Lohnsteuer oder Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, die im Effekt (angeblich) zu gleichen Nettolöhnen wie bei Vollzeitbeschäftigten führen würde. Einmal abgesehen davon, dass eine Überprüfung dieser Behauptung an Hand aggregierter Statistiken nicht möglich ist und entsprechende Berechnungen von Einzelbeispielen eher gegen diese Behauptung sprechen, gibt es einen guten Grund, warum sich die Gleichbehandlung auf Bruttolöhne beziehen muss: Auf Basis der Bruttolöhne werden nämlich die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, auf deren Basis wiederum die Pension, das Arbeitslosengeld oder das Krankengeld berechnet werden. Niedrigere Bruttolöhne führen somit zwangsläufig zu schlechterer sozialer Absicherung.

Diskriminierung bei Mehrarbeit

Genaugenommen ist diese offensichtliche Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten gesetzeswidrig. „Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Freiwillige Sozialleistungen sind zumindest in jenem Verhältnis zu gewähren, das dem Verhältnis der regelmäßig geleisteten Arbeitszeit zur gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit entspricht“, sagt § 19d des Arbeitszeitgesetzes. Sehr effektiv ist die Regelung jedoch nicht. Zwar haben Gerichte in mehreren Verfahren etwa auf die Tatsache, dass 90% aller Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, hingewiesen, aber die genauere Prüfung dieses Sachverhalts für nicht notwendig erachtet, weil eben „sachliche Gründe (…) eine unterschiedliche Behandlung“ rechtfertigen und die Frage, was denn etwa sachlich oder unsachlich daran wäre, nur schlechter bewertete Jobs in Teilzeit zu vergeben, im Einzelfall weder leicht darzustellen noch zu begründen ist.

Teilzeitbeschäftigte können daher in Österreich auch gesetzlich benachteiligt werden, ohne dass dies bisher zu einem großen Aufschrei geführt hätte: Als Überstunden gelten in Österreich etwa nur Stunden, die entweder außerhalb bestimmter Tageszeiten oder aber über die 40ste Arbeitsstunde einer Woche (oder die achte Arbeitsstunde eines Tages) hinaus gearbeitet werden. Beides kommt bei Teilzeitbeschäftigten selten vor. Sie können daher auch trotz Mehrarbeit keine Überstundenzuschläge erhalten. Seit 2008 gilt für sie eine Mehrstundenregelung, bei der „Mehrstunden“ jedoch nicht – wie Überstunden – mit einem Zuschlag von 50% abgegolten werden, sondern nur mit 25%. Und selbst diese gekürzten Mehrarbeitszuschläge werden selten ausbezahlt, da die Mehrarbeit innerhalb von langen Durchrechnungszeiträumen im Gleitzeitregime „ausgeglichen“ werden kann. Das ist bei Vollzeitbeschäftigten weniger leicht möglich. Der besondere Reiz der Teilzeitbeschäftigung für DienstgeberInnen liegt also in der Kombination von geringeren Kosten und höherer zeitlicher Flexibilität: 18% aller Teilzeitbeschäftigten arbeiten im Handel, 17% im Sozial- und Gesundheitsbereich, 9% im Bereich Erziehung/Kinderbetreuung (wie etwa Nachmittagsbetreuung) und 8% im Gastgewerbe bzw. im Tourismus. Das sind genau jene Branchen, in denen regelmäßig über schlechte Arbeitsbedingungen diskutiert wird.

Daten: Eurostat

Die Ungewissheit, ob während der Anwesenheit einer Beschäftigten wirklich KundInnen in ein Geschäft, Gäste in ein Lokal kommen oder bestimmte soziale Dienste auch wirklich immer im gleichen Ausmaß benötigt werden, verleitet DienstgeberInnen dazu, möglichst geringe Lohnkosten und möglichst dehnbare zeitliche Verfügbarkeit der Beschäftigten anzustreben (und damit das „unternehmerische Risiko“ auf die MitarbeiterInnen abzuwälzen). Da z.B. regelmäßig etwa 10% der NutzerInnen sozialer Dienste (wie etwa mobile Pflege) ausfallen, können DienstgeberInnen mit 10% weniger Personal, als für Erfüllung der Aufträge notwendig ist, auskommen- Es muss nur gewährleistet sein, dass diese Beschäftigten auch eine volle Auslastung abdecken können. Teilzeitbeschäftigte schaffen das ohne oder zu geringeren Mehrkosten als Vollzeitbeschäftigte.

Teilzeit verändert die ganze Arbeitswelt

All das hat selbstverständlich Wirkung auch auf Vollzeitjobs: Der Druck zur Erhöhung der Durchrechnungszeiten bei Mehr- und Überstunden steigt seit Inkrafttreten der Mehrstundenregelung für Teilzeitbeschäftigte massiv an und gipfelt im aktuellen Plan der Regierungsparteien, die tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden zu erhöhen und mit Durchrechnungszeiträumen von bis zu einem Jahr zu versehen. Diese de facto Anpassung der Vollzeitbeschäftigten an die schlechteren Arbeitsbedingungen der Teilzeitbeschäftigten überlässt es der Kreativität der DienstgeberInnen, ob sie Überstundenzuschläge bezahlen wollen oder nicht. Und bereits in den letzten 15 Jahren wird vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich die gesamte Personalplanung auf immer weiter reduzierte Auslastung abgestellt. So können Planstellen etwa in Krankenhäusern oder AnbieterInnen von mobilen Diensten eingespart werden. Das Personal einer Krankenhausabteilung, das auf eine durchschnittliche Auslastung von etwa 85% ausgerichtet ist, darf in der Folge die tatsächliche Auslastung von deutlich über 90% (in Spitzenzeiten bis zu 115%) bewältigen.

Was heißt hier eigentlich „freiwillig“?

Wenn Teilzeitbeschäftigung einerseits rechtlich und faktisch benachteiligt ist und andererseits weder existenzsichernde Einkommen noch ausreichende soziale Sicherheit bietet, stellt sich die Frage, warum Menschen diese Form der Erwerbstätigkeit akzeptieren.

Auch das wird erhoben, und zwar gleich in mehrerlei Art und Weise. Auf die Frage, ob Menschen gerne mehr arbeiten würden, antworten 182.000 Menschen in Österreich, 73% davon Frauen, mit ja. Dieses Ergebnis der „Unterbeschäftigungserhebung“ wird insbesondere von konservativen Politikern häufig als Beweis vorgebracht, dass Teilzeitbeschäftigte mit ihrer Situation zufrieden seien. Nur 15,5% aller Menschen in Teilzeitjobs, so die Erzählung, wollen mehr arbeiten. Dass diese Interpretation jedoch falsch ist, zeigt eine andere Erhebung sehr deutlich: Bei der Frage nach den Gründen für Teilzeit im Zuge der Erstellung von Arbeitsmarktstatistiken wird weit detaillierter nachgefragt und dabei stellt sich heraus, dass die Unterbeschäftigungserhebung nicht zwischen „können“ und „wollen“ zu differenzieren vermag. Auf konkrete Nachfrage geben nämlich nur 20% aller Teilzeitbeschäftigten an, nicht mehr Stunden arbeiten zu wollen. 30% können nicht mehr arbeiten, weil sie familiäre Verpflichtungen in Pflege oder Betreuung haben, 11,3% arbeiten neben der Ausbildung und 12,4% der Menschen haben keine Vollzeitstelle gefunden.

Daten: Statistik Austria, Arbeitsmarktstatistik 2016, Tabelle E5

Wenig überraschend verteilen sich die Verpflichtungen aus Pflege und Betreuung unterschiedlich auf die Geschlechter. Den 37,5% aller teilzeitbeschäftigten Frauen, die auf Grund ihrer Verpflichtung bei Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern keinen Vollzeitjob ausüben können, stehen nur 4,2% aller Männer gegenüber. In der Summe zeigt sich, dass sich die überwiegende Mehrheit, nämlich über 68% der Befragten, aus anderen Gründen als dem individuellen Wollen – also aufgrund anderer Zwänge oder Beschränkungen – für Teilzeitjobs „entscheiden“ mussten. Nur 31% sind entweder mit der Arbeitszeit zufrieden oder betrachten sie als vorübergehende Begleiterscheinung einer Ausbildung. In der Altersgruppe zwischen 30 und 45 Jahren sind mehr als 85% der teilzeitbeschäftigten Frauen gezwungenermaßen teilzeitbeschäftigt. Diese Menschen haben sich nicht selbstbestimmt für Teilzeitbeschäftigung entschieden. Sie sind teilzeitbeschäftigt, weil sie die reale Verteilung der Betreuungs- und Pflegearbeit in der Familie sowie das Angebot an Betreuungsangeboten und deren zeitliche Verfügbarkeit dazu zwingt, oder weil sie keine Vollzeitstelle gefunden haben.

Teilzeitbeschäftigung – so viel ist wohl deutlich zu erkennen – ist in Österreich kein Erfolgsmodell. Die Menschen erhalten niedrigere Löhne, geringere Zuschläge für Mehrarbeit und sind zeitlich leichter unter Druck zu setzen, als Vollzeitbeschäftigte. Und die überwiegende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten hat sich nicht selbst für diese Beschäftigungsform entschieden, sondern muss sie auf Grund verschiedener Umstände akzeptieren.

Bleibt die Frage, wie das in anderen Ländern so mit Teilzeitjobs aussieht und welche Schritte gesetzt werden können, um die Lage von Teilzeitbeschäftigten verbessert werden kann. Davon handelt dann aber Teil 3 dieser Serie über Gender Pay-Gap und seine Ursachen…

 

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Lukas Wurz

Kommentare

  • […] Dieser Verweis ist relevanter als je zuvor: Frauen haben nämlich ihren statistischen Teil des Jobs mehr als übererfüllt. Die Erwerbsquote von Frauen stieg seit 1990 von 60% auf fast 70%. der Anteil der erwerbstätigen Frauen zwischen 25 und 54 liegt sogar über 80% und steigt weiter deutlich an (zuletzt um 0,5 Prozentpunkte im Jahr). Die Erwerbsquote der Männer liegt nur um 8%-Punkte (oder ca. 10%) über jener der Frauen und kann daher nicht zur Erklärung eines 37%igen Pensionsunterschieds bei neu zuerkannten Alterspensionen im Jahr 2016 und erst recht nicht zu einem Unterschied von 51% über alle Alterspensionen hinweg herhalten.Offenkundig wurden also seit 1991 nicht die faktischen gesellschaftlichen, familiären und ökonomischen Benachteiligungen von Frauen beseitigt, sondern nur quasi nur neu fundiert: Es sind zwar wesentlich mehr Frauen als je zuvor in der Geschichte erwerbstätig, aber sie erhalten noch immer niedrigere Löhne für gleiche Arbeit und/oder haben auf Grund struktureller Entscheidungen der beschäftigenden Betriebe keinen Zugang zu gleichwertigen und gleich bezahlten Jobs: Knapp 50% aller Frauen sind in Teilzeit beschäftigt und nur 68% dieser teilzeitbeschäftigten Frauen haben sich ohne äußeren Zwang für Teilzeitjobs entschieden (siehe dazu den Beitrag: Billig, flexibel und beengend: Die Teilzeitfalle schnappt zu). […]

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