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Wenn Erwerbsarbeit zum sozialversicherungs-rechtlichen Fleckerlteppich führt

Menschen, die mehrere Jobs gleichzeitig haben, sind meist mehrfachversichert. Das macht ihr soziales Netz löchrig und bringt ihnen meist keinerlei Vorteile. Frühere Generationen  haben unter „Arbeit“ eine einzelne Beschäftigung verstanden, heute kann Arbeit wie ein Mosaik aus verschiedenen Beschäftigungen und Erwerbsformen aussehen. Für die soziale Absicherung im Krankheitsfall bedeutet das nicht selten einen Fleckerlteppich aus nicht abgestimmten Versicherungsleistungen. Bis jetzt hält die Politik an ihrer Orientierung am Vollzeitmodell für das Sozialversicherungssystem fest. Die Sozialversicherungen orientieren sich dadurch an den Beschäftigungen, aber nicht an den Beschäftigten. Dieser Teil der „Die Welt von Gestern“-Serie reflektiert anhand zweier Anfragen der SPÖ an das Sozialministerium bezüglich Mehrfachversicherungen und an das Wirtschaftsministerium zur Situation neuer Selbstständigen die aktuelle Situation.

Mehrfachbeschäftigungen – also mehrere Jobs gleichzeitig – sind nicht erst seit der Diskussion um die von der Regierung geplante Sozialversicherungsreform ein Thema. Aus einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung geht hervor, dass mittlerweile über 130.000 Beschäftigte in Österreich zwei Erwerbstätigkeiten und über 5.500 Beschäftigte sogar über drei Erwerbstätigkeiten nachgehen. Diese doppel- bzw. dreigleisige Situation kann für die soziale Absicherung problematisch sein.

Zusammenspiel Erwerbsarbeit und soziale Absicherung

Unser Sozialsystem ist eng an Erwerbsarbeit gekoppelt. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führt zu Sozialversicherungsbeiträgen und Versicherungsansprüchen (der Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung). Je nach Beschäftigungsform bestehen Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen, die bestimmen welcher Betrag als Beitragsgrundlage angesetzt wird. Die Rahmenbedingungen für Selbstständige, Bauern und Bäuerinnen, BeamtInnen oder Angestellte und ArbeiterInnen sind in Bezug auf ihre Sozialversicherung derzeit unterschiedlich. Daran wird auch der Plan der Regierung zur Sozialversicherungsreform nichts ändern. Denn anstatt eine Krankenversicherung und eine Pensionsversicherung für alle Menschen zu schaffen, bleibt nach den veröffentlichten Plänen die Klientel-orientierte Struktur der Sozialversicherungen Großteils weiterhin bestehen (siehe reflektive-Beitrag). Es ist zwar geplant die Bauern- und Selbstständigensozialversicherung zusammenzulegen, dies hat aber schon im Jahr 2005 nicht funktioniert, weil die Selbstständigen nicht die Bauern subventionieren wollten. Und zwei Regelkreise machten und machen noch immer die Idee der Zusammenlegung widersinnig.

Die Anfrage der SPÖ hatte das Ziel Zahlen und Informationen zu Mehrfachversicherungen vom Sozialministerium zu erhalten. Gemäß der Anfragebeantwortung ist mit Stichtag 1. Juli 2017 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die häufigste Fallkonstellation: Von den über 4 Millionen arbeitenden Menschen gehen über 3,8 Millionen Menschen einer Erwerbsarbeit nach, über 130.000 Menschen hatten zwei Erwerbstätigkeiten und über 5.500 Menschen sogar drei oder mehrere. Die Anfrage hat nicht nach Beschäftigungen von PensionistInnen gefragt. Würden diese mitgerechnet, dann wäre die Zahl der Mehrfachbeschäftigungen um rund 40.000 Personen höher (Soziale Sicherheit, S. 57).

Insgesamt gibt es am österreichischen Arbeitsmarkt einen Anstieg  an Beschäftigten, noch nie waren so viele Menschen erwerbstätig. Das Arbeitsvolumen ist aber nicht so stark gestiegen wie die Beschäftigtenanzahl, dadurch kommt es zu mehr Teilzeit gerade für Frauen. Teilzeit bringt in ihrer österreichischen Ausprägung auch niedrigere Stundenlöhne hervor (siehe reflektive-Beitrag). Bei den Frauen ist der Anstieg seit dem Jahr 2010 in der Gruppe jener mit einer Beschäftigung und jener mit zwei Beschäftigungen um einige Prozentpunkte höher als bei den Männern (siehe Abbildung 1). Gestiegene Teilzeit und auch eine Einkommensentwicklung, die gerade für niedrige Einkommensgruppen Reallohnverluste brachte, schaffen zentrale externe Einflussfaktoren für Mehrfachbeschäftigungen.

Abbildung 1: Entwicklung Mehrfachbeschäftigung im Vergleich zu 2010

Quelle: Beilage der Anfragebeantwortung 842/AB XXVI. GP

Mosaik-Arbeit macht individuelle Arbeitsorganisation komplexer

Die häufigste Kombination ist jene von Angestellten und Selbstständigen: insgesamt arbeiten  43.772 Menschen in dieser doppelten Erwerbsform (29.550 Männer und 14.222 Frauen). Die zweit- und dritthäufigste Form bei den Männern ist die Kombination aus Arbeiter und Bauer und auch Bauer und Arbeiter, bei den Frauen ist es die Kombination aus Angestellte und Angestellte.

Abbildung 2: Überblick über Kombinationen an Mehrfachbeschäftigungen

Quelle: Beilage der Anfragebeantwortung 842/AB XXVI. GP

Nicht nur dass, bei mehreren Arbeitsverhältnissen die Arbeitsorganisation für den Einzelnen komplexer wird, im Falle von zwei Angestellten-Verhältnissen bedeutet das etwa zwei ChefInnen, zwei Urlaubsanträge, zwei Krankmeldungen, etc.. Im Falle von einer Anstellung und einer Selbstständigkeit bedeutet es eine hohe Selbstorganisation, die das familiäre Leben einschränkt und oft gesundheitliche Belastungen mit sich bringt.

Absicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit ist bei Mehrfachbeschäftigungen je nach Konstellation oft gar nicht „erreichbar“. Denn Betroffene können ihre Versicherungsleistung gar nicht existenzsichernd beziehen. Das derzeitige Sozialversicherungssystem versagt hier, weil das Vollzeitmodell den hinterlegten Standard für die Arbeitslosenversicherung bildet.  Voraussetzung für das Arbeitslosengeld ist das Zurverfügungstehen am Arbeitsmarkt. Besteht ein anderes Dienstverhältnis mit Einkommen oder eine selbständige Tätigkeit, tritt die Arbeitslosenunterstützungsstruktur so nicht in Kraft.

Mehrfachversicherungen bringen kein mehr an sozialer Absicherung

Mehrere Beschäftigungen gleichzeitig bedeuten allerdings nicht ein Mehr an sozialer Absicherung, sondern eher ein Mehr an Aufwand und ein weniger an Überblick für den Einzelnen. Die Doppel- und Mehrfacherwerbstätigen sind ja nur einmal krank und können Versicherungsleistungen nicht doppelt beziehen,  müssen aber alle Meldungen doppelt machen. So kommt es auf die Konstellation an, ob Versicherte wählen können, welcher  Sozialversicherungsträger im Krankheitsfall aufkommt. Zusätzlich bringen hohe Selbstbehalte bei den Selbstständigen und BeamtInnen (aber auch Vertragsbedienstete) finanzielle Belastungen. Aus der Sicht der Sozialversicherungsträger ist es aber von Vorteil: sie erhalten die Pflichtversicherungsbeiträge und können sich im Fall des Falles auf Kosten eines anderen Trägers eine Versicherungsleistung einsparen. In der Anfrage wurde die Frage gestellt, wie viele Personen zwar bei der gewerblichen Wirtschaft (SVA) oder der Sozialversicherung der Bauern (SVB) als Versicherte gemeldet waren, allerdings keine Leistungen bezogen hatten (also mehr als ein Geschäftsmodell fungierten). Diese interessante Frage konnte vom Ministerium aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit für den Hauptverband, von dem die Daten angefordert werden, nicht beantwortet werden.

Unzuständigkeit des Wirtschaftsressorts bei neuer Selbstständigkeit

Eine zweite Anfrage der SPÖ beschäftigt sich mit der aktuellen Situation neuer Selbstständigen und rundet das Bild ab. Neue Selbstständige sind Selbstständige ohne Gewerbeschein, die über Werkverträge arbeiten. Im Falle von Mehrfachbeschäftigungen entstehen komplexe Zuständigkeiten – interessenspolitisch sind WerkvertragsnehmerInnen weder in der Wirtschaftskammer noch in der Arbeiterkammer verankert. Politisch zuständig fühlt sich gemäß der Anfragebeantwortung Wirtschaftsministerin Schramböck nicht. Ihre Antwort ist eindeutig:  „Als “neue Selbständige” im Sinne der Anfrage werden freie Dienstnehmer verstanden, die auf Basis eines freien Dienstvertrages tätig werden. Auf diese können in den Wirkungsbereich meines Ressorts fallende berufszugangsrechtliche Regelungen naturgemäß ebenso wenig zur Anwendung gelangen, wie eine Vertretung ihrer Interessen im Rahmen einer dem Aufsichtsrecht meines Ressorts unterliegenden gesetzlich eingerichteten Interessensvertretung für Selbständige in Betracht kommen kann. Aus diesem Grund betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Insoweit “neue Selbständige” als echte Selbständige tätig werden, ist schon jetzt die Anwendbarkeit der einschlägigen Berufszugangsregelungen für diese sowie deren Vertretung in gesetzlichen Interessenvertretungen gewährleistet.“

Neue Selbstständige auf freie DienstnehmerInnen („im Sinne der Anfrage“) zu reduzieren zeugt von fehlendem Sachverstand, zudem bleibt unklar wie neue Selbstständige als „echte“ Selbstständige tätig werden können (weil sie keinen Gewerbeschein für die Ausübung ihrer Tätigkeit brauchen). Das Sozialministerium hat in seiner Aufstellung der Mehrfachversicherungen nur von „Selbstständigen“ gesprochen. Dieses rhetorische Abputzen und die undifferenzierte Handhabung verdeutlicht, dass die politische Verantwortung für diese gar nicht mehr so „neue“ Arbeitsform – ähnlich wie bei den Problemen der Mehrfachversicherungen – noch immer nicht angenommen wird.

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Anna Schopf

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