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Die Achillesferse der Lohnkontrolle

Gute Gesetze wie das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz sind nur so gut, wie ihre Kontrollkapazitäten. Seit Jahren werden die Personalressourcen der Finanzpolizei ausgedünnt. Das aktuelle Budget schreibt diese politisch gewollte Sollbruchstelle weiter fort. Auf den Spuren der budgetierten Ressourcen der Finanzpolizei:

Vorgeschichte

Zu Beginn steht die Unterentlohnung. Von dieser wird gesprochen, wenn ArbeitnehmerInnen für ihre Arbeit nicht jenen Betrag erhalten, der ihnen laut Kollektivvertrag zusteht. Und hier kommt unter anderem die Finanzpolizei ins Spiel. Sie ist für die Lohnkontrolle aller entsendeten ArbeitnehmerInnen in Österreich zuständig und liegt im Zuständigkeitsbereich  des Finanzministeriums. Entsendete sind ArbeitnehmerInnen, die in Österreich arbeiten, aber einen Arbeitgeber im Ausland haben. Diesen steht – schon alleine um den Grundsatz „gleiche Entlohnung am gleichen Ort“ zu gewährleisten – der gleiche Lohn wie ihren österreichischen KollegInnen zu. Nach der EU-Verordnung VO 883/2004 gehört der entsendete Arbeitnehmer (es sind mehr Männer als Frauen) steuer- und sozialrechtlich zum Entsendeland. Dem Arbeitsland kommt die Lohnkontrolle zu, auch um das Lohnniveau und fairen Wettbewerb in Branchen wie dem Bau (und -nebengewerben) zu gewährleisten.

Erster Blick auf den Personalplan zeigt einen kleinen Rückgang bei den Personalkosten

Im Detailbudget 15.02.01, in dem sich alle Stellen der Steuer- und Zollverwaltung befinden, findet sich von 2017 auf 2018 nur ein leichter Rückgang der Personalaufwendungen: statt wie 31,2 Millionen Euro im Vorjahr, sind für 2018 nur 29,6 Millionen budgetiert. Dieser Rückgang lässt sich hauptsächlich durch weniger budgetierte Mehrdienstleistungen und weniger budgetierte Abfertigungen oder nicht konsumierte Urlaube erklären.

Vor zwei Jahren gab es für ganz Österreich noch knapp 500 FinanzpolizistInnen, 2018 sind es nur noch 457 Personalstellen (operativ sind es noch weniger) (Anfragebeantwortung der FPÖ). Während das Finanzministerium im Rahmen der Steuerreform vor drei Jahren 1.000 neue Stellen schuf, hat die Finanzpolizei im gleichen Zeitraum 70 Stellen verloren.

Zweiter Blick: weniger Planstellen in der Finanzverwaltung ab 2020

Im Rahmen des Bundesfinanzrahmens werden die Obergrenzen für den Personalplan, der alle Planstellen des Bundes beinhaltet, für die kommenden Jahre budgetär abgesteckt. Hier ist eine Verschiebung zwischen den Ressorts sichtbar: während die Polizei mehr Planstellen bekommt, ist ab 2020 eine Reduktion von Planstellen in der Finanzverwaltung (zu der die Finanzpolizei gehört) geplant.

Die AK Budgetanalyse hat aufgrund der neuen Ressortverteilung die ursprünglich geplanten und die nun neu budgetierten Untergliederungen in eine Gesamtzusammenschau gebracht und berechnet, dass es von 2019 auf 2020 171 Planstellen in der Finanzverwaltung weniger geben soll.

Nachgeschichte

Ob die derzeitigen und die in den nächsten Jahren heruntergefahrenen Ressourcen für die Finanzpolizei ausreichen um ihre Aufgaben zu erfüllen, wird unter anderem Ende Juni im Parlament zur Diskussion gestellt. Jahrelang musste das Sozialministerium zusehen, wie das am Papier gut durchdachte Lohn- und Sozialdumpinggesetz im Bereich der Finanzpolizei, die in dem Kompetenzbereich des Finanzressorts fällt, aufgrund des geringen Personalstands nur halbherzig exekutiert werden konnte. Deshalb wurde bei der Novellierung im Jahr 2016 der §69 ergänzt, der einen Kontrollplan und Tätigkeitsbericht der Finanzpolizei erstmals ab 2018 und dann jährlich vorsieht. In diesem Paragraphen ist ausdrücklich vermerkt, dass der Bundesminister für Finanzen „dementsprechend für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen“ hat. Und wann, wenn nicht zu Budgetzeiten, wäre dieser Sorge Rechnung zu tragen?

Politische Sollbruchstelle auf Kosten von weniger Steuer- und Abgabeeinnahmen

Die Zahlen der eingenommen Steuern und Abgaben, die durch Lohnkontrollen bei Unternehmen eingespielt werden, sind um ein Vielfaches höher als die Kosten für die Kontrollbehörden. So spielt ein Großbetriebsprüfer, dass 31-fache der Kosten seiner Anstellung ein (Rechnungshofbericht 2014, S. 298).  Die Kapazitäten und Strukturen der Finanzpolizei könnten also wesentlich größer sein und würden sich auch dann, rein finanziell betrachtet, selbst finanzieren. Die generalpräventive Wirkung wäre auch viel wert. Warum dies von Seiten des Finanzressorts gescheut wird, und damit auch der Wirtschaftsstandort Österreich mit all seinen ArbeitnehmerInnen geschwächt wird, ist Teil der politischen Sollbruchstelle in der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings.

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Anna Schopf

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