reflektive

Was ist eine “Teilpension”?

Und welche Auswirkungen hat sie auf den/die BezieherIn?

Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein Mensch mit Berufsschutz in Invaliditäts- oder Berufspension gehen, wenn er oder sie auf Grund einer gesundheitlichen Einschränkung nur mehr weniger als 50% des Einkommens eines gesunden Menschen im selben Beruf erwirtschaften kann. Wer derzeit im Lebensdurchschnitt Euro 2000 verdient hat, kann in etwa Euro 1.400,- an Invaliditätspension erhalten. Dieses System soll durch ein Teilpensionssystem ersetzt werden.

Dabei wird etwa ein existenzsicherndes Mindesteinkommen festgesetzt (z.B.die Ausgleichszulage von etwa Euro 909 im Jahr 2018). Wer trotz gesundheitlicher Einschränkung mehr als diesen Betrag verdienen kann, erhält eine Teilpension und keine Invaliditätspension.

Wird in medizinischen und berufskundlichen Gutachten festgestellt, dass dieser Mensch trotz Einschränkungen theoretisch noch 20 Stunden in einer sitzenden Tätigkeit ein Gehalt von Euro 950 erzielen könnte, so erhält er für die fehlenden Euro 1050 eine Teilpension von Euro 735. Ob es diesen Job wirklich gibt und dieser Mensch ihn auch tatsächlich erhält, ist dabei völlig egal. Das nennt sich „Verweisung auf den abstrakten Arbeitsmarkt“.

Ziel von Teilpensionssystemen ist es, Menschen möglichst lange im Erwerbsprozess zu halten. In der Praxis funktioniert dies in Österreich jedoch nicht, weil ältere Menschen und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsmarkt besonders hohen Hürden gegenüberstehen.
Das eigentliche Ziel der Regierung ist auch nicht, Menschen am Arbeitsmarkt zu halten, sondern Kosten für Pensionen zu reduzieren. Im Fall dieses konkreten Beispiels erspart sich die Regierung Euro 665,- an Pensionszahlungen und knapp 27 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen im Monat, zusammen knapp 10.000 Euro im Jahr. Wenn die Neuregelung z.B. die Hälfte aller Neuzuerkennungen (2016: 19.673 Menschen), sind dies Einsparungen von etwa Euro 100 Mio. im Jahr.

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Lukas Wurz

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