reflektive

Fünf Maßnahmen, mit denen die Altersarmut von Frauen beseitigt werden könnte

Altersarmut ist eines der brennendsten sozialen Probleme der Zeit und sie betrifft vor allem Frauen. Die aktuelle mittlere Frauenpension beträgt nur 52,95 Prozent der mittleren Männerpension. Mit 834 Euro im Monat liegt sie deutlich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz der PensionistInnen von 909,42 Euro. Und erst recht liegt sie unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.061 Euro netto im Monat.

Die Folgen: Jede sechste Frau über 65 Jahren ist in Österreich armutsgefährdet. Das sind 139.000 Frauen (oder eben 16 Prozent). Unter den Männern derselben Altersgruppe sind nur 9 Prozent armutsgefährdet.

Solche Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Dennoch, aussichtslos ist die Sache nicht, denn es gibt ja schon einige konkrete Ideen, die das Problem der Einkommens- und Altersarmut von Frauen von der Wurzel her anpacken könnten. Den Auftakt der Frauenvolksbegehren-Eintragungswoche (1.-8.10.2018) nutzen wir dazu, Vorschläge gegen Altersarmut zu diskutieren. (Kleiner Spoiler: Einige davon finden sich auch im Forderungskatalog des Frauenvolksbegehrens wieder … )

# Verpflichtende Lohntransparenz in Unternehmen

Einkommensunterschiede sind nicht nur das Resultat von hohen Teilzeitraten bei Frauen und schlecht bezahlten “Frauenbranchen” sondern sie rühren auch an schlichter Minderbewertung weiblicher Arbeit. Indem Unternehmen verpflichtet werden würden, ihre „Unschuld“ in Sachen Lohndiskriminierung zu beweisen, könnten Einkommensunterschiede bei ähnlichen Jobprofilen schon bald der Geschichte angehören. In Island werden Unternehmen seit diesem Jahr dazu verpflichtet, genau diese Beweislast zu erbringen.

# Rechtsanspruch auf Weiterbildung

Unsere Arbeitswelt ist äußerst kompliziert geworden. Disruptive Technologien putzen innerhalb von kürzester Zeit ganze Branchen weg und am Horizont steht bereits die Digitalisierung, von der befürchtet wird, dass sie je nach Schätzungen zwischen 12 und 50 Prozent aller derzeit bestehenden Jobs eliminieren und durch völlig andere Jobs ersetzen wird.

Bildung und berufliche Ausbildung verlieren in Zeiten wie diesen schnell an Wert und müssen immer wieder aktualisiert und neu konzipiert werden. Wenn Frauen (und Männer) die Möglichkeit hätten, eine Aus- oder Weiterbildung zu machen, wann immer sie diese brauchen (und nicht nur dann, wenn sie Anspruch darauf haben), dann könnten sie auch während ihres Erwerbslebens den Beruf wechseln oder sich weiter qualifizieren. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung bei Weiterbildung würde die soziale Absicherung, Sicherheit und Weiterentwicklung im Berufsleben stärken und langfristig die Erwerbseinkommen von Frauen erhöhen.

# Abschaffung aller nicht vollversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse

Welchen Nutzen haben Erwerbstätige von Beschäftigungsverhältnissen, die nicht vollversichert sind – bei denen also nicht in die Sozial-, Kranken- Arbeits- und Pensionsversicherung eingezahlt wird? Ganz richtig, sehr wenig. Allein ArbeitgeberInnen und Wirtschaft profitieren von geringfügig Beschäftigten, PraktikantInnen, StipendiatInnen und neuen Selbstständigen. Menschen aber, die in solchen Beschäftigungsverhältnissen stecken, werden durch ihre Arbeit nicht voll sozial abgesichert: sie haben im Fall von Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (und im Anschluss Notstandshilfe), sie zahlen nicht oder nur rudimentär in die Pensionsversicherung ein (was am Ende des Arbeitslebens zu einer extrem niedrigen Pension führen wird) und sie müssen ihre Krankenversicherung selbstständig organisieren, was in den meisten Fällen teuer ist und Arbeitsunterbrechungen aufgrund von Krankheit oder auch Karenz sozial und finanziell äußerst schwierig macht.

Indem all diese atypischen Beschäftigungsformen abgeschafft würden, könnte der zunehmenden Prekarisierung von weiblichen (und auch immer mehr männlichen) Arbeitswelten ein Riegel vorgeschoben werden.

# Arbeitszeitverkürzung

Österreich hat die zweithöchste effektive Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in der EU. In so gut wie allen anderen Staaten gibt es niedrigere Wochenarbeitszeiten – entweder gesetzlich, jedenfalls aber praktisch. Und deshalb sind Löhne teilzeitbeschäftigter Frauen in Österreich im Verhältnis deutlich niedriger, als in vergleichbaren Ländern der EU. Die Höhe der Löhne bildet sich aber direkt in der Pension ab.

Wird etwa die Wochenarbeitszeit z.B. von 40 Wochenstunden auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich gesenkt, so erhöht das die Einkommen von Teilzeitbeschäftigten um ein Achtel. Und damit auch die Pensionserwartung dieser Menschen. Das beträfe in Österreich 30 Prozent aller ArbeitnehmerInnen und fast jede zweite Frau.

Eine Arbeitszeitverkürzung hätte aber nicht nur individuelle, sondern auch volkswirtschaftliche Effekte. Intelligent gemacht (also etwa mit einer Vorlaufzeit von drei Jahren oder in mehreren Schritten) lösen Arbeitszeitverkürzungen regelrechte Investitionsbooms aus, die neue Jobs schaffen und den Konsum deutlich stärken. Eine besonders vorausschauende Politik hätte auch noch die Möglichkeit, Arbeitszeitverkürzung mit einer Steuerreform zu kombinieren, die einerseits ökologische Aspekte berücksichtigt und andererseits Teile der Dienstgeberbeiträge auf Wertschöpfungsbasis umstellt. Auf diese Weise könnten Berufsfelder, die sehr personalintensiv sind, aber im Vergleich wenig produktiv (mensch vergleiche etwa ein Wirtshaus mit einem Softwareunternehmen), deutlich mehr ökonomischen Handlungsspielraum geben.

Von einer Arbeitszeitverkürzung profitiert die gesamte Gesellschaft. In besonderem Maße aber profitieren Frauen, deren Löhne (und Pensionserwartungen) dadurch besonders deutlich angehoben würden.

# Änderungen in der Pensionsberechnung

Pensionen werden in Österreich zu einem Großteil aus den Beiträgen der aktuell Beschäftigten bezahlt. Sie zahlen von ihrem Einkommen am Monatsende Beiträge ins Pensionssystem ein, die gleich darauf wieder als Pensionen an die aktuellen PensionistInnen ausbezahlt werden. Dazu kommen aber noch Mittel aus Steuern. ASVG-Pensionen etwa werden mit etwa 15 Prozent der Kosten für Pensionen quasi subventioniert, die Pensionen der Selbständigen zu etwa 48 Prozent und jene der BäuerInnen zu weit über 80 Prozent. BeamtInnenpensionen werden im Bereich zwischen 55 und 65 Prozent subventioniert.

Um das etwas pointiert darzustellen: Eine Frau mit der mittleren Frauenpension von 834 Euro erhielt im Jahr 2017 monatlich 125 Euro aus Steuern (oder 1.750 Euro im Jahr). Ein Mann mit der mittleren Pension von 1.592 Euro erhielt aus dem Steuertopf 238 Euro im Monat (3.332 im Jahr). Die theoretische Höchstpension nach dem ASVG von ca. 3.200 Euro im Monat wurde mit 480 Euro pro Monat aus Steuermittel gefördert (6.720 Euro im Jahr). In den anderen Systemen sind die Unterschiede noch weit gravierender. So erhält etwa ein Selbständiger mit einer mittleren Männerpension allein aus Steuern in etwa den Betrag der mittleren Frauenpension.

Aus historischen Gründen erhalten im österreichischen Pensionssystem jene, die höhere Beiträge einbezahlt haben, auch einen größeren Betrag aus Steuern. Das mag in Ordnung sein, wenn das System keine Verwerfungen wie etwa Altersarmut in signifikantem Ausmaß produzieren würde. Tut es aber in Österreich. Daher stellt sich die berechtigte Frage, warum manche Menschen dem Staat beim Ausgeben von Steuermittel als wertvoller erscheinen, als andere.

Es gibt nämlich eine Alternative: Die Steuermittel im Pensionssystem könnten auch gleichmäßig auf alle Menschen, die das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht oder überschritten haben, aufgeteilt werden. Daraus ergäbe sich eine Grundpension in etwa in der Höhe der heutigen Ausgleichszulage. Dazu käme noch eine Erwerbspension aus den entrichteten Beiträgen, die sich dann allerdings anders berechnen würde. Zusammen aber würde diese Pension – ohne dass das Pensionssystem höhere Kosten hätte – für niedrige Pensionen deutlich höher sein. Selbst die höchstmögliche ASVG-Pension würde mit einer derartigen Regelung nicht sinken.
Ein günstiger Zeitpunkt, eine derartige Regelung umzusetzen, wäre etwa der Zeitraum zwischen 2024 und 2033. In diesen Jahren wird nämlich das gesetzliche Antrittsalter von Frauen auf 65 Jahre angehoben. Effekt: Altersarmut wäre weitgehend eliminiert… und es hätte positive Auswirkungen auf Konsum und Beschäftigung. (Lukas Wurz, Ina Freudenschuß)

Du findest unabhängige, gut recherchierte Inhalte wichtig? Dann unterstütze uns mit einer Spende auf PATREON.

Ina Freudenschuss

Newsletter

Melde dich für unseren Newsletter an.