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Die Last von niedrigen Einkommen

Die geplante Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags ist im Vergleich zur 2008 vorgenommenen Kürzung eine Kleinigkeit. Profitieren werden weit weniger als eine Million Menschen.

Im Kapitel „Finanzen und Steuern“ des Regierungsprogramms wird unter der Überschrift „Entlastung der Bürger und Familien“ die Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen angekündigt. Bei der Regierungsklausur am Donnerstag bekräftigte Vizekanzler Strache die Regierungsmaßnahme und erklärte, dass dadurch 900.000 Menschen steuerlich entlastet werden. Und auch die Gegenfinanzierung für diese Steuererleichterung wurde bereits verkündet: die Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder.

ArbeitsmarktexpertInnen macht diese Ankündigung stutzig: Gibt es die reduzierten Beitragssätze doch bereits seit 2008. Woher soll also diese gewaltige neuerliche Entlastung kommen?

Was gibt es schon?

Damals, im Jahr 2008, wurde im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) festgelegt, dass Versicherte mit einem niedrigen Einkommen bis 1.381 Euro/Monat keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Danach wird eine Staffelung angewendet: für Einkommen zwischen 1.381 und 1.506 Euro/Monat liegt der Versichertenanteil bei 1% und unter 1.696 Euro/Monat bei 2%. Für alle Einkommen, die darüber liegen, ist der Versichertenanteil 3% der monatlichen Beitragsgrundlage. Der Arbeitgeber zahlt die regulären 3% als Dienstgeberanteil.

Diese Regelung kann als Wahlgeschenk der „es reicht“-Koalition unter Gusenbauer/Molterer an niedrige EinkommensbezieherInnen interpretiert werden. Die daraus resultierenden Einnahmenverluste der passiven Mittel der Arbeitsmarktpolitik wurden damals mit 300 Millionen Euro Volumen berechnet und „auf die Steuerreform angerechnet“ (524 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage).

Was soll kommen?

Laut ersten Informationen soll es zu einer Reduktion des Arbeitslosenversichertenbeitrags bis zur Einkommensgrenze von 1.948.- Euro/Monat kommen. Die Grenze, ab der dann (die vollen) 3% der monatlichen Beitragsgrundlage gezahlt wird, verschiebt sich also um  252 Euro nach oben. Beschäftigte, deren Versichertenanteil derzeit 2% ausgemacht hat, tragen dann wahrscheinlich 1% und jene, die unter 1.948.- Euro/Monat verdienen werden, 2% (statt 3%). Die Gruppe, die nun neu entlastet würde, umfasst ca. 260.000 Menschen. Von der Ankündigung, dass fast eine Million Menschen davon profitieren würden, bleibt bei genauerer Betrachtung wenig übrig. Wenn das als Entlastung durchgeht, dann braucht es eine Bildungsrevolution.

Und was ist das tatsächliche Problem?

Das einzig Gute, das diese Debatte deutlich macht: Die Einkommen in Österreich sind niedrig. Es wäre Aufgabe einer Lohnpolitik, die Einkommensuntergrenzen, sogenannte Mindestlohngrenzen festzulegen und Arbeitszeitverteilungsfragen neu zu diskutieren. Stattdessen wird eine Senkung der Sozialabgaben gemacht. Aber dies löst das Problem der niedrigen Einkommen nicht,, sondern unterhöhlt die Einnahmen der Arbeitslosenversicherungen, mit denen ja der Anspruch auf Versicherungsleistungen erwirkt wird.

In Österreich liegt der Niedriglohnanteil bei 15%. Das bedeutet, dass jede vierte Arbeitnehmerin und jeder elfte Arbeitnehmer weniger als 9,90 Euro brutto die Stunde verdient. Die Schwelle für die Abgrenzung der Niedriglohnbeschäftigung liegt gemäß Eurostat bei zwei Drittel des Brutto-Medianlohns. Der Medianlohn gibt jenen Wert an, unter bzw. über den 50% aller EinkommensbezieherInnen liegen.

Warum ist die kommunizierte Gegenfinanzierung noch zusätzlich ein Problem?

Die neue Regierung stellt diese Änderungen in einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Verstoß, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder zu kürzen. Diese kommunikative Rahmung „Entlastung für unsere Leute, Kürzung der Gelder für die Ausländerkinder“ besteht aber nicht: tatsächlich überlappen sich die Zielgruppen beider geplanter Maßnahmen. Eine ungarische Kellnerin zum Beispiel hätte aufgrund des niedrigen Einkommens von den Änderungen beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag wenig  bis gar nichts und würde zudem Teile der Familienbeihilfe verlieren. Aber: Sobald in Österreich Versicherungsbeiträge eingezahlt werden gilt das Gleichbehandlungsprinzip für alle Versicherten.

Doch das ist vor allem für die FPÖ so schwer zu verstehen: ArbeitnehmerInnen sind ArbeitnehmerInnen. Ohne wenn und aber.

 

Infobox:

Sozialversicherungsbeiträge werden bei unselbständigen Beschäftigten von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen geleistet. Meistens zu gleichen Teilen. Für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge bedeutet das: 3% der monatlichen Beitragsgrundlage trägt die/der Arbeitnehmer und 3% der Arbeitgeber.

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Anna Schopf

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