reflektive
Frauenland OÖ

Schwarz-Blau und die Frauen

Mit dem neuen Regierungsprogramm bleiben für Frauen die Uhren bestenfalls stehen. Der angekündigte Sozialabbau wird aber vor allem sie treffen.

Vorneweg, die Geschlechterverhältnisse unserer Gesellschaft spielen im Regierungsprogramm kaum eine Rolle. Auf Seite 38 kommt das Wort Frauen zum ersten Mal inhaltlich vor – im Zusammenhang mit dem Schutz von Frauen und Mädchen in islamischen Bildungseinrichtungen. Frauen sind weder Teil der Präambel noch werden Gleichberechtigung oder Gleichstellung als Ziele der Regierung angelegt. Das Kapitel zu „Frauen“ ist kurz und sehr allgemein gehalten. Raum wurde dem Thema in den über 180 Seiten des neuen Regierungsprogramms kaum gegeben.

In Bezug auf die Rollen und Pflichten von Frauen hat sich das schwarz-blaue Team auf eine im weitesten Sinn liberale Position geeinigt. Frauen werden ganz klar als Teil der Öffentlichkeit verstanden und in ihrem Bestreben nach stärkerer Berufstätigkeit und unabhängiger ökonomischer Existenz unterstützt. Zentrale Themen sind die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie („Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen“), die Bekämpfung der Einkommensunterschiede, die soziale Absicherung im Alter („Erhöhung der Mindestpension bei 40 Beitragsjahren“) und mehr Frauen in handwerklichen und technischen Berufen. Auffallend ist, dass sich die ÖVP offenbar von ihrer alten Version der Wahlfreiheit verabschiedet hat: Von der Vision, dass Frauen selbst entscheiden sollen, ob sie komplett zuhause bei ihren Vorschul-Kindern bleiben wollen oder nicht, ist im neuen Regierungsprogramm nichts mehr zu lesen. Anderseits gibt es – wohl auf Drängen der FPÖ – ein Bekenntnis zu den biologischen und angeblich wesensmäßigen Unterschieden zwischen Männern und Frauen.

„Die Besonderheit beider Geschlechter macht den Mehrwert für die Gesellschaft sichtbar. Die Verschiedenheit von Mann und Frau zu kennen und anzuerkennen, ist ein Bestandteil menschlichen Lebens und damit unantastbar mit der Würde des Menschen verbunden.“ (S. 105)

 Die FPÖ hat eine lange Geschichte, das politische Konzept des Gender Mainstreamings als Auflösung der Geschlechterunterschiede und staatliche Umerziehung zu verunglimpfen. Der Absatz kann somit als Fortsatz der antifeministischen Propaganda, die die FPÖ seit längerem verbreitet, gewertet werden.

Beistand und Hilfe – wozu?

 Durchgesetzt dürfte sich die FPÖ wohl auch im Unterkapitel Frauengesundheit – und hier speziell bei der Schwangerenbetreuung haben.

“Schwangere Frauen bedürfen – insbesondere in schwierigen Lebenssituationen – besonderer Unterstützung. Dazu zählt auch die medizinische und soziale Beratung vor geplanten Schwangerschaftsabbrüchen.” (S. 106)

Die Vorstellung, dass Frauen in einer Konfliktsituation verpflichtende Beratung brauchen, um eine Entscheidung zu treffen, spießt sich mit dem Ansatz der reproduktiven Rechte von Frauen (und Männern). Diese gehen davon aus, dass Frauen selbst über die reproduktiven Vorgänge in ihrem Körper bestimmen können und sollen und dass es nicht Aufgabe des Staates ist, sich in diese Entscheidung einzumischen. Die Selbstbestimmungsrechte von Frauen würden durch eine Zwangsberatung im Schwangerschaftskonfliktfall deutlich eingeschränkt werden.

Deutlich wird der Pro-Life-Ansatz der Bundesregierung auch auf S. 120, wo Maßnahmen zur „Verhinderung von Spätabtreibungen“ angekündigt werden. Der „Schutz des ungeborenen Lebens“ wird auch hier über die Selbstbestimmungsrechte von Frauen gestellt.

Aktuelle Situation

In Österreich sind Frauen immer noch weit von einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft entfernt. Weder im Erwerbsleben noch in Bezug auf die Machtpositionen unserer Gesellschaft sind sie annähernd mit Männern gleichstellt.

Dies zeigt sich etwa durch eine – auch im internationalen Vergleich – sehr hohen Teilzeitquote von Frauen (fast 50 Prozent), massiven Einkommensunterschieden (21 Prozent) zwischen den Geschlechtern und sehr wenigen Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Politik.

Schulsystem und Medien sind von Geschlechterstereotypen geprägt, weshalb es auch jungen Menschen schwerfällt, sich aus den traditionellen Vorstellungen und Rollenbildern von Männern und Frauen zu lösen. Berufswahl und Lebensentscheidungen werden weiterhin aufgrund von althergebrachten Geschlechterrollen getroffen.

In Politik und Gesellschaft werden Frauen über weite Strecken als Zuverdienerinnen in einem gemeinsamen Haushalt mit einem (männlichen) Ernährer wahrgenommen und angesprochen. Die Folge sind eine mangelnde soziale Absicherung im Notfall (etwa bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit), finanzielle Abhängigkeit vom Partner und Altersarmut (aufgrund einer in der Regel nicht existenzsichernden eigenen Pension).

Bestimmend und ungelöst ist das große Problem der häuslichen Gewalt gegen Frauen (und Kinder). Ungelöst deshalb, weil in Österreich zwar in den 1990ern ein international wegweisendes Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht wurde, aber die Wurzeln der Gewalt gegen Frauen (und Kinder) bisher nicht bekämpft wurden. Die systematische Ungleichheit und Minderbewertung von Frauen, die tief in unserer patriarchal geprägten Gesellschaft verankert sind, gilt es, durch geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzubrechen: Dazu zählen Buben- und Männerarbeit, Täterarbeit, die allgemeine gesellschaftliche und kulturelle Aufwertung von Frauen und die Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt.

Ansätze der neuen Regierung

Welche Antworten findet die neue Regierung auf diese Ausgangslage? Zunächst muss festgestellt werden, dass es an Problembewusstsein um die massive Ungleichbehandlung von Frauen in unserer Gesellschaft fehlt. Das Regierungsübereinkommen nimmt die gesellschaftliche Schieflage nicht als Ausgangslage ihrer Analyse, sondern postuliert Gleichberechtigung schlicht als „Grundsatz einer erfolgreichen Gemeinschaft“, zu der sie die ÖsterreicherInnen zweifelsohne zählt.

Konkrete Neuerungen bzw. Änderungsvorschläge gibt es im Regierungsprogramm vielleicht deshalb nicht sehr viele. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende:

  • Angleichung des Kündigungsschutzes an die längstmögliche Kindergeldbezugsdauer: derzeit ist der Kündigungsschutz auf den 2. Geburtstag des Kindes begrenzt
  • Zusammenführung der bestehenden Einkommensberichte auf einen bundesweit einheitlichen Standard: derzeit können die Einkommensberichte der Unternehmen formal frei verfasst werden und es kann auch niemand Einsicht in die Berichte nehmen außer BetriebsrätInnen oder, wenn es diese nicht gibt, die Angestellten des Unternehmens; bundesweit einheitliche Standards bei den Berichten wären sinnvoll unter der Voraussetzung, dass sie auch tatsächlich miteinander verglichen werden können. Dies ist derzeit aufgrund der Verschwiegenheitsauflagen für die befassten Personen nicht der Fall.
  • Gemeinsam mit den Sozialpartnern Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und beseitigen. Aufhebung der Stereotype und Neubewertung der Arbeitsfelder (Anrechnung von Karenzzeiten und Vorrückungen): Diese Zielsetzung befindet sich in ähnlicher Form bereits in mehreren vergangenen Regierungsprogrammen. Eine Evaluierung der Kollektivverträge und auch eine Umsetzung hat in der vergangenen Legislaturperiode bereits stattgefunden. In vielen Kollektivverträgen werden Elternkarenzen zum Teil angerechnet – nur eben nicht einheitlich und vollständig. Bei der Anrechnung der Karenzzeiten für die kollektivvertraglich geregelte Gehaltsvorrückung handelt es sich prinzipiell um eine sinnvolle Maßnahme, um Gehaltseinbußen von Frauen zu mindern.
  • Einführung eines Doppelresidenzmodells für betreuungs-pflichtige Kinder: Die Doppelresidenz sieht vor, dass Kinder zu gleichen Teilen bei ihren getrennt lebenden Eltern verbringen können. Derzeit müssen Kinder überwiegend entweder von dem einen oder bei dem anderen Elternteil betreut werden. Der oder diejenige, der/die das Kind überwiegend betreut, bekommt vom anderen Elternteil einen Geldunterhalt zugesprochen. Es ist wahrscheinlich, dass die Doppelresidenz massive Auswirkungen auf die Höhe der Geldunterhaltleistungen für Mütter haben wird, da Kinder derzeit hauptsächlich bei ihnen leben.
  • Vorsorgeprogramme zu spezifischen Frauengesundheits-problemen (bundeseinheitliche Regelung für Osteoporose-Untersuchung unter 50) und Zugang zum Mammographie- Screening für alle Frauen, unabhängig vom Alter, sowie Überweisungen durch Haus- und Frauenärzte wieder ermöglichen: Im Zuge der Einführung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms 2014 wurden die Möglichkeiten für HausärztInnen und GynäkologInnen erschwert, Mammographie-Überweisungen auszustellen. Diese Sicherheitslücke bei der medizinischen Versorgung von Frauen sollte rasch geschlossen werden.
  • Forcierung von Unterstützungsleistungen für Schwangere in Konflikt- oder Notsituationen 
durch Geld-, Sach- und Beratungsleistungen: Hier ist unklar, was Schwarz/Blau unter „Forcierung“ versteht. Bereits jetzt werden Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt von Familienberatungszentren beraten – allerdings auf freiwilliger Basis. Möglicherweise will man hier verpflichtende Beratung für ungewollt Schwangere einführen. In Deutschland gibt es das System der verpflichtenden Beratung seit langem. Betroffene empfinden es als bevormundend und schikanös – impliziert es doch, dass Frauen für eine Entscheidungsfindung Beratung von außen unbedingt brauchen. Für einen Spätabbruch, das heißt jene nach der 12. bzw. 14. Schwangerschaftswoche, braucht man in Deutschland zudem ein psychiatrisches Attest, das die eigene psychische Unzulänglichkeit, ein behindertes Kind großzuziehen, bestätigt.
  • Verstärkter Fokus bei Werteschulungen zur Aufklärung über Gleichberechtigung: diese Maßnahme zielt explizit auf Flüchtlinge und MigrantInnen ab;
  • Österreichweiter Ausbau von Akutintervention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder: es bleibt unklar, was darunter zu verstehen ist
  • Rasche Weiterentwicklung und Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen zur finanziellen Absicherung von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern: angesichts der langjährigen politischen Beratungen zu diesem Thema, die alle im Sand verlaufen sind, lässt die Beschreibung „rasch“ aufhorchen. Unkonkret bleibt außerdem, auf welchen Aspekt der Unterhaltsdebatte sich der Vorstoß bezieht. Fakt ist, dass die Situation vieler UnterhaltsbezieherInnen seit vielen Jahren äußerst unsicher und prekär ist und AlleinerzieherInnen vor große Herausforderungen stellt.
  • Verpflichtende Informationskampagne von Seiten der Pensionsversicherungsanstalt und dem Sozialministerium (Pensionsansprüche der Eltern sollen während der Zeit der Kindererziehung und Betreuung geteilt werden): Die Möglichkeit des Pensionssplitting für Eltern (für die Zeit der Kindererziehung) gibt es bereits seit geraumer Zeit. Kaum Paare machen jedoch davon Gebrauch. Eine „verpflichtende“ Informationskampagne soll dies offenbar ändern.

Darüberhinaus gibt es im Regierungsprogramm zahlreiche Ankündigungen für Evaluierungen und Prüfungen von bereits bestehenden Regelungen.

Wie werden sich die Maßnahmen auf die Geschlechterverhältnisse auswirken?

Mit den präsentierten Vorschlägen ist zu befürchten, dass sich an der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen in den nächsten Jahren nichts ändern und schon gar nichts verbessern wird. Das, was die Regierung zur Bekämpfung der Einkommensunterschiede plant, ist reine Scheinpolitik und entlässt die Unternehmen – wenig überraschend – völlig aus ihrer umfassenden Verantwortung zur Schließung der Gehaltslücke.

Mit den Kürzungen und Verschärfungen bei den Sozialleistungen – Stichwort Arbeitslosenversicherung, möglicherweise Abschaffung der Notstandshilfe sowie Mindestsicherungsdeckelung – wird sich die Zahl der armutsgefährdeten und armen Frauen und Alleinerzieherinnen weiter erhöhen. Sozialleistungen haben einen großen Einfluss auf die Ausbreitung von Armut in Österreich: Die Statistik Austria hat ausgerechnet, dass mithilfe von Sozialleistungen die Armutsgefährdungsquote unter Frauen im Jahr 2016 von 24 auf 14 Prozent gesenkt werden konnte.

Diesen Sozialabbau versucht Schwarz-Blau auch noch mit einer “Schuldenbremse” in Verfassungsrang zu zementieren. Einschnitte bei den öffentlichen Dienstleistungen und Sozialabbau werden so auf lange Sicht legitimiert. Hier gilt es zu bedenken, dass Einschnitte beim Sozialstaat und der öffentlichen Versorgung im besonderen Maß Frauen treffen, weil sie von diesen Leistungen viel stärker abhängig sind als Männer. Zu befürchten ist außerdem, das es zu einer Re-Privatierung der Fürsorge-Arbeit kommt, wenn sich die öffentliche Hand aus “aus Kostengründen” aus Kinder-, Kranken- und Altenpflege zurückzieht.

Gerade weil die ausgewiesene „Lebensschutz“-Partei FPÖ in der Regierung sitzt und weil die Frauen- mit den Familienagenden zusammengelegt werden, sind für die nächsten Jahre Maßnahmen zu erwarten, die die Selbstbestimmungsrechte von Frauen in Bezug auf ihren Körper einzuschränken versuchen werden. Dazu zählt etwa die zwingende Beratung im Schwangerschaftskonflikt-Fall aber auch die „Verhinderung von Spätabtreibungen“. „Verhindert“ werden können Spätabbrüche nur, wenn der Zugang zu Eingriffen nach der 12. Schwangerschaftswoche eingeschränkt wird. Derzeit ist Österreich ein Abbruch nach dem Ablauf der Fristenlösung im Fall einer schweren zu erwartenden körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung des Fötus erlaubt.

Das neue Regierungsprogramm lässt annehmen, dass das sogenannte Frauenbudget, also die Gelder für Gewaltschutz- und Frauenberatungseinrichtungen, die bisher aus dem Frauenministerium flossen, nicht gekürzt werden. Unter Gewaltschutz-ExpertInnen herrscht jedoch kein Zweifel, dass eine massive Aufstockung des Budgets zur Gewaltprävention notwendig wäre, um das systemimmanente Problem der häuslichen Gewalt gegen Frauen (und Kinder) in den Griff zu bekommen. Progressive Buben- und Männerarbeit, Täterarbeit aber auch die Förderung und Unterstützung der „neuen“, also aktiven und präsenten Väter finden im neuen Regierungsprogramm keinerlei Erwähnung. Genau mit solchen Maßnahmen könnten jedoch kulturelle Bilder von Männlichkeit befördert werden, die auf der Gleichwertigkeit von Männern und Frauen beruhen und nachhaltig die Gewalt in der Familie verringern würden.

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Ina Freudenschuss

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