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Früchte der Arbeit

Frauenpensionen sind um 51% niedriger als Männerpensionen. Das ist kein Pech und keine Folge individueller Entscheidungen, sondern politischer und gesellschaftlicher Ignoranz. Ein Überblick.



„Wie viel Brutto-Pension erhält durchschnittlich ein ASVG-Pensionist“, fragte die Presse am 28. März in einem Quiz auf ihrer Online-Ausgabe. Und lieferte auch eine Antwort: 1.635 Euro sollen es sein. Sie bezog sich dabei auf eine Aussendung der Pensionsversicherungsanstalt, die offenkundig einen schweren Fehler enthält. Doch in einer Debattenkultur, in der angeblich zu hohe Pensionen als scheinbar unbestrittene Tatsache betrachtet werden, fällt das weiter nicht auf: Nicht der Pensionsversicherungsanstalt, die eine missverständliche Zahl verbreitet, nicht der Redaktion der Presse,… und erst recht nicht den (Presse-)LeserInnen.

Der Fehler: Die angegebene Pensionshöhe bezieht sich nicht auf alle Alterspensionen, sondern auf im ersten Halbjahr 2017 erledigte neue Pensionsanträge, für die zumindest 40 Versicherungsjahre notwendig waren. Diese zumindest 40 Versicherungsjahre konnten allerdings nicht einmal 43% aller neuen AlterspensionistInnen des Jahres 2016 vorweisen. Ein genauerer Blick lohnt sich: Während 2016 knapp 70% aller neuen männlichen Alterspensionisten die notwendigen 40 Versicherungsjahre erreichten, um in die missverständliche Statistik einberechnet zu werden, gelang dies nicht einmal 25% aller Frauen (Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor). Und werden alle sogenannten „Direktpensionen“ – das sind Alterspensionen und sogenannte Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen zusammen – betrachtet, kommt gerade ein Drittel aller NeupensionistInnen auf über 40 Versicherungsjahre.

2016 - Neuzugänge in die Pension nach Art der Pension
Pensionsversicherungsanstalt: Jahresbericht 2016 – Neuzugänge in die Pension nach Art der Pension

Die Geschichte mit der durchschnittlichen Alterspension von 1.635 Euro im Monat ist also ein Gschichtl. Die von der PVA in die Welt gesetzte und von der Zeitung „die Presse“ weiterverbreitete Zahl ist schlicht aussagelos. Tatsächlich lag die durchschnittliche Pension für Menschen, die im Jahr 2016 in Alterspension gegangen sind (also die 2016 neu zuerkannten Pensionen), deutlich unter dem angegebenen Wert, nämlich bei 1339,- Euro pro Monat. Aber auch diese Zahl ist zu hinterfragen. Der Durchschnittswert unterschlägt nämlich, dass die durchschnittliche, im Jahr 2016 neu zuerkannte Alterspension von Männern bei 1.705 Euro, jene der Frauen aber nur bei 1.072 Euro lag. Frauen erhalten also nur 63% der Alterspension von Männern. Und zwar auch nur dann, wenn beide im Jahr 2016 in Pension gegangen sind.

Das gesetzliche Pensionsalter erklärt nix

Mit unterschiedlich langer Beschäftigung lässt sich der Pensions-Gap nicht begründen: Die die 2016 in Alterspension gegangenen Frauen haben nur um 15% weniger an Versicherungszeiten, als ihre männlichen Kollegen, aber um 37% niedrigere Pensionen.

Neuzugänge in die Pension 2016 nach Art der Pension, Geschlecht und Versicherungszeiten Der (derzeit noch mögliche) frühere Pensionsantritt von Frauen kann also nicht allein, ja nicht einmal die zentrale Ursache des Pension-Gaps von 37% sein. Frauen gehen nämlich auch nicht fünf Jahre vor den Männern in Alterspension, sondern mit 60,3 Jahren und damit nur 2,9 Jahre (oder 34 Monate) vor den den Männern (mit 63,2 Jahren). Die Realität liegt also näher zusammen, als das gesetzliche Pensionsantrittsalter vermuten lässt.

Aber selbst die detaillierte Betrachtung der Pensionierungen eines einzigen Pensionsjahrgangs macht das Ausmaß des Pensionsunterschieds zwischen Männer und Frauen nicht vollständig sichtbar. Denn eine einmal zuerkannte Pension verändert sich in den durchschnittlich 20 bis 25 Jahren bis zum Tod der PensionsbezieherInnen nicht mehr wesentlich, während noch erwerbstätige Menschen etwa von Lohnerhöhungen oder Produktivitätssteigerungen profitieren können. Vergleichen wir die Differenz aller Pensionen der Pensionsversicherungsanstalt, die 2016 bezogen wurden (also auch derer, sie vielleicht 1998 in Pension gegangen sind), sinkt die durchschnittliche Frauenpension sogar auf 62% der Männerpensionen. Und ziehen wir auch andere gesetzliche Pensionssysteme wie etwa jenes der Gewerblichen Wirtschaft und der BäuerInnen in die Betrachtung ein, sinkt der Anteil der durchschnittlichen Frauenpension an jener der Männer auf 60%. Frauen erhalten also um 40% niedrigere Pensionen, als Männer.

Gleiche Pension erst im Jahr 2273

Selbst da sind wir noch nicht bei einem wirklich realistischen Bild angelangt. Für derartige Vergleiche taugen nämlich Durchschnittsangaben nicht besonders gut, weil höhere Pensionen in Durchschnittsberechnungen das Ergebnis verzerren. Das führt dazu, dass deutlich weniger als 50% einer Gruppe über dem „Durchschnitt“ liegen, und die Zahl derer, die weniger als den Durchschnitt haben, weit über 50% liegt. Viel aussagekräftiger sind mittlere Pensionen. Die mittlere Pension (oder „Medianpension“) gibt jenen Wert an, den jeweils die Hälfte einer Gruppe erreicht bzw. nicht erreicht: quasi die Mitte eines Papierstreifens, auf dem alle Pensionen der Höhe nach ansteigend nebeneinander aufgeschrieben wurden. Die mittlere Pension von Frauen lag im Jahr 2016 bei 49% der mittleren Pension von Männern (nach anderer Darstellungsweise bei 52%). Pensionistinnen erhalten also im Regelfall nur die Hälfte der Pension von Männern. Dieser Anteil verändert sich kaum: Im Jahr 2011, also fünf Jahre früher, lag die mittlere Frauenpension bei 48% der mittleren Männerpension. Sollten Frauen also darauf Wert legen, gleiche Pensionen wie Männer zu erhalten, sollten sie tunlichst danach trachten, erst im Jahr 2273 in Pension zu gehen. So lang dauert es nämlich, wenn die Verringerung des Pension-Gaps im derzeitigen Tempo weitergeht.

Zwischen Plan und Vergessen: 2018 ist das Problem gelöst?

Ausgemacht war das aber anders. Als der österreichische Nationalrat im Jahr 1991 nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und in Vorbereitung des EU-Beitritts die unterschiedlichen Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen bis 2019 in einem eigenen Verfassungsgesetz niederschrieb, stand in den Erläuterungen zu diesem Gesetz, „dass das bisherige gesetzliche Pensionsanfallsalter für Frauen durch Übergangsbestimmungen so lange aufrechtzuerhalten ist, wie deren gesellschaftliche, familiäre und ökonomische Benachteiligung (…) dies erfordern“. Erstaunlicherweise gingen die Abgeordneten davon aus, dass die „Bedingungen für eine pensionsrechtliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen bis zum Jahr 2018 verwirklicht werden können.“ Dieser Plan, die Hoffnung, Erwartung oder Prognose war jedenfalls voreilig (um es freundlich zu formulieren).

Bei der Suche nach den Gründen dieser Nichtverwirklichung fällt ein Satz in der Geestzeserläuterung auf, der heute wohl kaum mehr in Gesetzeserläuterungen hineingeraten würde: Da „die rechtliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen bereits weitgehend verwirklicht wurde“, ginge es nunmehr um „den Abbau faktischer Benachteiligungen“.

An den Frauen liegt es nicht

Dieser Verweis ist relevanter als je zuvor: Frauen haben nämlich ihren statistischen Teil des Jobs mehr als übererfüllt. Die Erwerbsquote von Frauen stieg seit 1990 von 60% auf fast 70%. der Anteil der erwerbstätigen Frauen zwischen 25 und 54 liegt sogar über 80% und steigt weiter deutlich an (zuletzt um 0,5 Prozentpunkte im Jahr). Die Erwerbsquote der Männer liegt nur um 8%-Punkte (oder ca. 10%) über jener der Frauen und kann daher nicht zur Erklärung eines 37%igen Pensionsunterschieds bei neu zuerkannten Alterspensionen im Jahr 2016 und erst recht nicht zu einem Unterschied von 51% über alle Alterspensionen hinweg herhalten. Geschlechtsspezifische Erwerbsquoten seit 19894Offenkundig wurden also seit 1991 nicht die faktischen gesellschaftlichen, familiären und ökonomischen Benachteiligungen von Frauen beseitigt, sondern nur quasi nur neu fundiert: Es sind zwar wesentlich mehr Frauen als je zuvor in der Geschichte erwerbstätig, aber sie erhalten noch immer niedrigere Löhne für gleiche Arbeit und/oder haben auf Grund struktureller Entscheidungen der beschäftigenden Betriebe keinen Zugang zu gleichwertigen und gleich bezahlten Jobs: Knapp 50% aller Frauen sind in Teilzeit beschäftigt und nur 68% dieser teilzeitbeschäftigten Frauen haben sich ohne äußeren Zwang für Teilzeitjobs entschieden (siehe dazu den Beitrag: Billig, flexibel und beengend: Die Teilzeitfalle schnappt zu).

Schon allein der geschlechtsspezifische Unterschied bei den Stundenlöhnen von ganzjährig Vollzeitbeschäftigten wirkt sich erheblich aus. Das mittlere Jahreseinkommen von ganzjährig vollzeitbeschäftigten Männern des Jahres 2016 führt in Kombination mit den durchschnittlich 447 Versicherungsmonaten für Alterspensionen des Jahres 2016 zu einer fiktiven Pension von 2.034 Euro für einen Mann, jedoch nur zu 1.710 Euro bei Frauen. Das sind 84% der Männerpension.

Differenz ist schwer auszugleichen

Diese Differenz lässt sich auch nicht durch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten zur Pension der Frau ausgleichen: Eine über ihr gesamtes Berufsleben von 37 Jahren und 4 Monaten hinweg ganzjährig vollzeitbeschäftigte Frau müsste neben ihrem Job drei Kinder im Abstand von jeweils vier Jahren geboren und überwiegend betreut haben, um die Differenz zur Männerpension durch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten weitgehend einzuholen (ganz genau wären es übrigens 3,061 Kinder).

Die Differenz lässt sich auch nicht mit der unterschiedlichen Berufswahl wirklich erklären. Denn auch beim Vergleich berufsgruppenspezifischer Einkommen von ganzjährig Vollzeitbeschäftigten gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede von bis zu 30%. So verdienten ganzjährig vollzeitbeschäftigte weibliche Führungskräfte im Jahr 2014 nur 72% ihrer männlichen Kollegen in den Führungsetagen. Das drückt sich selbstverständlich auch in der zu erwartenden Pension aus. Nur um das recht plastisch darzustellen: Diese weibliche Führungskraft müsste 11,03 Kinder jeweils im Abstand von zumindest vier Jahren bekommen, um den Unterschied zur Männerpension ausgleichen zu können. Das erklärt vielleicht, warum die gefühlte Urmutter aller ÖsterreicherInnen, Maria Theresia, 16 Kinder in die Welt gesetzt hat. Aber auch das hätte ihr nach der heutigen Rechtslage nicht geholfen, die Lücke zu den Männerpensionen zu schließen. Sie bekam die Kinder zwischen 1737 und 1756 und wäre damit nur auf 23 anrechenbare Jahre der Kinderbetreuung gekommen (wobei auch nicht sehr wahrscheinlich ist, dass sie in diesen 23 Jahren ihre Kinder „tatsächlich und überwiegend erzogen“ hat, wie es § 227a ASVG verlangt).

Maria Theresia beim Ausgleichen des Gender-Pension-Gaps: 16 Kinder in 23 Jahren nicht genug

Arbeitszeit als Übel

Bleibt noch die „Teilzeitfalle“. Wenn 48,3% aller Frauen und 11% aller Männer teilzeitbeschäftigt sind, können wir uns die Annahme erlauben, dass ein erheblicher Teil der Frauen tatsächlich die Hälfte ihres Erwerbslebens in Teilzeit verbringt. Wenn nun also zwei Menschen gleich lang erwerbstätig sind und denselben Stundenlohn erhalten, aber jeweils in geschlechtsspezifischem Ausmaß teilzeitbeschäftigt sind, so erhält der Mann nach langen Jahren des Erwerbslebens eine um 20% höhere Pension, als die Frau.

Um das zusammenzufassen: Weder eine niedrigere Erwerbsquote noch niedrigere Stundenlöhne auf Grund „schlechterer“ Jobs, kürzere Versicherungszeiten von Frauen, ungleiche Bezahlung bei der gleichen Tätigkeit oder Teilzeit können jeweils für sich allein erklären (und schon gar nicht rechtfertigen), dass Frauen – je nach Darstellungsweise – um 37 bis 51% weniger Pension erhalten, als Männer. Und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist nicht geeignet, diese Differenz auszugleichen.

Faktoren der pensionsrechtlichen Ungleichbehandlung und ihre Wirkung im vergleich zu Männerpensionen
eigene Berechnungen

Multikausaler Tobak

Es müssen also mehrere Faktoren jeweils gleichzeitig zutreffen, um zu einem derart destaströsen Resultat für Frauen, aber auch für den österreichischen Arbeitsmarkt und das österreichische Pensionssystem zu gelangen (Eine sehr gelungene Zusammenfassung der AK findet sich hier). Das wiederum macht deutlich, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Alterspension nicht Ergebnis primär individueller Entscheidungen sind, sondern dass die Ursache in strukturellen Problemen liegt, die politisch nicht angegangen wurden. Das drückt sich schon darin aus, dass etwa die Armutsgefährdung in Haushalten mit weiblichen Hauptverdienerinnen bei 22% liegt und damit doppelt so hoch ist, wie in Haushalten mit männlichen Hauptverdienern. Oder darin, dass 30% aller Alleinerzieherinnen armutsgefährdet sind. Und logisch konsequent folgend: eben 20% aller alleinlebenden Pensionistinnen (im Vergleich: 11% der alleinlebenden Pensionisten; siehe dazu Tabellen 5.3 und 5.4 hier).

Die Anführung von Armutsgefährdungsquoten dient hier der Sichtbarmachung eines Problems: Das in Österreich tatsächlich um sich greifende Modell der Haushalte mit 1,5 Vollzeitjobs mag augenblicklich attraktiv für Paare sein, hat aber nachhaltige Folgen für jene, die eben nur die halbe Vollzeiterwerbstätigkeit ausüben. Diese Konstruktion führt augenblicklich zu nachhaltigen Problemen, wenn etwa die Beziehungskonstellation beendet wird, und zwar unabhängig davon, ob dieses Ende durch Trennung oder durch das Ableben eines der PartnerInnen zu Stande kommt. Es gibt mehrere Ansätze, um diesem Problem gesellschaftlich zu begegnen: Eine generelle Arbeitszeitverkürzung etwa verringert das Problem erheblich. Oder aber etwa engere rechtliche Rahmenbedingungen für Teilzeitjobs. Und es gibt auch Elemente europäischer Pensionssysteme, die den Pensiongap im Alter reduzieren oder zumindest die katastrophalsten Folgen abfangen. Es gibt also Wissen darum, wie dem Gender Pay Gap und dem daraus resultierenden Pension-Gap beizukommen wäre. Was fehlt, ist offensichtlich der politische Wille, dies anzugehen.



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Lukas Wurz

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