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Die Phantasiemilliarde

Die PatientInnenmilliarde der Bundesregierung ist ein Propagandaschmäh – ein Realitätscheck

Am 13. Dezember soll im Nationalrat das „Sozialversicherungs-Organisationsgesetz“ beschlossen werden (siehe dazu: Im Irrgarten der Sozialversicherung). Die angebliche Neuordnung der Sozialversicherung ist zwar Gegenstand der öffentlichen Debatte, aber angesichts von über 130 Seiten überaus komplexen Gesetzestextes kaum nachvollziehbar. Aus diesem Grund bringen wir bis zum 13. Dezember eine Kurzserie zu den wesentlichen Aspekten des Gesetzes, das für alle Menschen in Österreich nachhaltige Auswirkungen haben wird. Wir beginnen mit der sogenannten „PatientInnenmilliarde“. Eine Milliarde Euro sollen angeblich bei FunktionärInnen und in der Verwaltung eingespart werden und zukünftig für die Gesundheitsversorgung der Versicherten bereitgestellt werden. Klingt an sich gut. Im Gesetz selbst sind  jedoch keine Wege zu Einsparungen dargestellt. Ausschließlich die sogenannte „Wirkungsfolgenabschätzung“ stellt Einsparungen dar, die der folgende Beitrag versucht, verständlich zu machen und auf ihre Plausibilität zu prüfen.

Teil 1

Wo sich das Geld versteckt – oder auch nicht

Die Präsentation der Bundesregierung zur Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger war von zwei zentralen Begriffen geprägt: Den Worten „PatientInnenmilliarde“ und „Funktionärsmilliarde“. Beide Worte sind nicht selbsterklärend oder eindeutig.

Das Wort „Patientenmilliarde“ erscheint erstmals in der ersten Darstellung der Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz vom 14. September 2018 als Kosteneinsparungen der Sozialversicherungen, die aus der Gesetzesänderung resultieren sollen (siehe Grafik aus den Unterlagen der Bundesregierung vom 14. September 2018). Das Gesetz selbst trifft aber keine Festlegungen, um derartige „Effizienzsteigerungen“ zu erreichen. Aus dem Gesetz erkennbar ist einzig die Reduktion der Zahl an VersicherungsvertreterInnen, also quasi der Parlamente der Versicherten.

Die wundersame Funktionärsmilliarde

Um die reale Größenordnung der angeblichen Funktionärsmilliarde darzustellen, reicht eine Zahl: Die gesamte Sozialversicherung hat für FunktionärInnen im Jahr 2017 insgesamt 5,3 Millionen Euro ausgegeben. Die von der Regierung kolportierte Zahl von mehr als 2000 FunktionärInnen ist falsch. Um diese Zahl zu erreichen, wurden alle theoretisch denkbaren Funktionen und Stellvertretungen addiert. So gerechnet kommt mensch bei der Wiener Gebietskrankenkasse (die größte Krankenkasse des Landes) mit viel Phantasie auf 224 FunktionärInnen. Da aber der Vorstand der WGKK (15 Personen) aus dem Kreis der Mitglieder der Hauptversammlung (30 Personen) bestimmt wird und der Vorstand wiederum nur aus dem Kreis seiner Mitglieder eine Obfrau und zwei StellvertreterInnen wählt, gibt es – mit dem Kontrollausschuss aus zehn Personen – in Wahrheit nur 40 FunktionärInnen, von denen alle bis auf fünf ein Sitzungsgeld von € 42 pro Sitzung erhalten. Im Jahr 2017 hat die WGKK für Funktionsgebühren übrigens ziemlich genau Euro 100.000 ausgegeben.

Es gibt also keine „Funktionärsmilliarde“, und damit auch keine relevanten Einsparungen, die PatientInnen zukünftig zu Gute kommen könnten.

Personaleinsparungen, die so nicht funktionieren werden

Von 19.000 Posten in der Verwaltung der Sozialversicherungen will die Regierung, so hieß es im September 2018, in zehn Jahren 30% einsparen. „Die Reduktion der Verwaltungsstellen erfolge durch den natürlich Abgang im Zuge von Pensionierungen“. Und zwar „durch natürliche Abgänge in 3 Jahren 10 Prozent und in 10 Jahren zirka 30 Prozent“. Ebenso will sie 30% der Sachkosten einsparen.

 

In der sogenannten Wirkungsfolgenabschätzung zum Ministerialentwurf vom September 2018 wurde vorgerechnet: Unter der Annahme einer linearen Einsparung von bis zu 10% der Personal- und Sachaufwendungen des Verwaltungsbereiches der Sozialversicherung wird im Jahr 2023 ein Einsparungspotential von rd. € 33 Mio. erreicht, ohne dass hierbei das Leistungsniveau der Sozialversicherungsträger verändert wird. Dies steigt dann in den kommenden Jahren auf € 144 Mio. an; dies bedeutet eine Einsparung von insgesamt ca. € 350 Mio. in vier Jahren.“ Bis 2028 könnten also, so die AutorInnen, 350 Millionen Euro eingespart werden.

Diese Berechnung ist nicht nachvollziehbar, wie der Rechnungshof in seiner Stellungnahme ausgeführt hat: Sie „unterscheidet sich von den öffentlich genannten finanziellen Zielsetzungen, ist unvollständig, basiert auf nicht nachvollziehbaren Grundlagen. Damit ist sie nicht geeignet, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten.“

Die sehr lesenswerte Stellungnahme des Rechnungshofes zwang die Regierung, nach dem Begutachtungsverfahren zumindest die Darstellung der ökonomischen Wirkungen des Gesetzes zu ändern. Damit wurde es aber erst so richtig skurril.

Rechenakrobatik voller Phantasie

In der Wirkungfolgenabschätzung zur Regierungsvorlage vom 24. Oktober 2018 geht die Regierung plötzlich davon aus, dass mit „Nichtnachbesetzung nach Pensionierungen“ plötzlich „30% in den nächsten fünf Jahren“ eingespart werden könnten. Daher würden „für 2020 … Einsparungen von 7,5 %, für 2021 Einsparungen von 15 %, für 2022 Einsparungen von 22,5 % und für 2023 Einsparungen von 30 % der Personal- und Sachaufwendungen angenommen. In Summe über die Jahre 2020 bis 2023 ergibt dies rund EUR 1 Mrd“.

Innerhalb von nur fünf Wochen hat die Bundesregierung also die potentiellen Einsparungen von fünf Jahren verdreißigfacht (von 33 Millionen Euro auf eine Milliarde). Das ist selbstverständlich absurde Rechenakrobatik: Die Wirtschaftsfolgenabschätzung von September beruhte immerhin noch auf halbwegs seriösen Annahmen hinsichtlich der bevorstehenden Pensionierungen. Bei einem angenommenen Erwerbsleben von ca. 40 Jahren geht tatsächlich in 13 Jahren ein Drittel der Belegschaft in Pension. Und angesichts des Umstandes, dass die geburtenstarken Jahrgänge 1956 bis 1971 unmittelbar vor dem Pensionsalter stehen, sind 30% in zehn Jahren realistisch.

Die nunmehr herangezogenen Zahlen sind völlig absurd. Sollen tatsächlich statt in zehn Jahren in vier Jahren 30% der Beschäftigten abgebaut werden, müssten etwa 18% der Beschäftigten gekündigt werden.

Nicht realistisch ist auch, dass diese 30% der MitarbeiterInnen alle nicht nachbesetzt werden könnten, ohne Schaden für die Versicherten zu riskieren. Die Gebietskrankenkassen haben knapp 6.000 VerwaltungsmitarbeiterInnen, die etwa 7,2 Millionen Anspruchsberechtigte zu versorgen haben. Selbstverständlich gibt es da auch Prozesse, die besser und billiger laufen könnten, aber alle aktuellen Studien bescheinigen der „Sozialversicherung jedoch bereits niedrige oder höchstens durchschnittliche Verwaltungskosten und … daher vergleichsweise geringere Einsparungsmöglichkeiten bei den Verwaltungskosten“, wie der Budgetdienst des Nationalrats feststellt (die ganze Stellungnahme hier).

Absurd ist auch die Annahme, ein Abbau von 30% der MitarbeiterInnen könnte in fünf Jahren ohne erhebliche Mehraufwendungen erreicht werden, etwa für die Digitalisierung von Handlungen, die derzeit von Menschen getätigt werden.

Es kann also diese angekündigten Einsparungen bis 2023 gar nicht geben.

Blau-schwarzes Hütchenspiel

Um die Absurdität an die Spitze zu treiben, könnte sich die Regierung allerdings zumindest 2020 eines Tricks bedienen: Etwa 420 MitarbeiterInnen der Gebietskrankenkassen (also etwa sieben Prozent des Verwaltungspersonals), die derzeit mit Beitragsprüfung beschäftigt sind , sollen der Finanz zugewiesen werden. Sie verbleiben zwar als Rechengröße bei der ÖGK und werden von dieser bezahlt, arbeiten aber unter der Führung der Finanzämter (was sehr wahrscheinlich verfassungswidrig ist). Für diese Menschen erhält die ÖGK eine Entschädigung in der Höhe der Lohnkosten, muss aber dafür wiederum einen Betrag an die Finanz entrichten für die Leistung der eigenen MitarbeiterInnen. Rein statistisch sinkt auf diese Weise vielleicht der Personalaufwand der ÖGK (der Betrag, den die Kasse dann an die Finanz entrichten muss, ist noch nicht bekannt), ohne dass sich auch nur irgendetwas an ihrer Kostenstruktur verbessert hätte.

Kostensenkung für Unternehmen statt Patientenmilliarde

Wie mensch es dreht oder wendet: Die von der Bundesregierung versprochene Patientenmilliarde gibt es nicht. Es kann sie auch gar nicht geben: Nur etwa ein Drittel des Verwaltungs- und Personalaufwandes in der Sozialversicherung (von 1,2 Milliarden im Jahr) fällt im Bereich der Krankenversicherung an. Selbst wenn die angekündigten Einsparung realistisch wären, würden die Einsparungen bei der Pensionsversicherung nicht „PatientInnen“ zu Gute kommen, weil es diese eben in der Krankenversicherung gibt. Aber die Regierung hat gar nicht vor, eingesparte Gelder den Versicherten zur Verfügung zu stellen. „Schließlich soll es ja schon eine Lohnnebenkostensenkung geben“, plapperte Vizekanzler Strache bei der Präsentation der Regierungspläne vor sich hin. Das war zwar mit der Story von der Patientenmilliarde nicht kompatibel, erfreute aber die Industriellenvereinigung, die es mit einer Presseaussendung bejubelte. Lohnnebenkostensenkungen kommen aber nicht den PatientInnen zu Gute.

Teil 2: Die Kranken bestehlen, den Privatversicherungen geben

Teil 3: Welche Folgen hat die Regierungspolitik für Versicherte und PatientInnen?

Teil 4: Regierung versus Bundesverfassung

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Lukas Wurz

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